Sachverständiger (ö.b.u.v.)
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Dipl.-Ing. Holger Muhs

öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger 

Dipl.-Ing. Holger Muhs wurde 2009 von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur für Garten-, Landschafts- und Freianlagenplanung und Bauüberwachung. Das Gebiet beinhaltet die Beurteilung von Schäden an Freianlagen.

 

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: öbuv) ist – im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ – gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

 

Die Grundpflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Die Vereidigung beinhaltet den Schwur, dass die Aufgaben des öbuv Sachverständigen gewissenhaft erfüllt und die angeforderten Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet werden.

 

Im Vertrauen auf diesen geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden (§ 404 Abs. 3 Zivilprozessordnung).

 

Die Grundpflichten eines öbuv Sachverständigen gelten selbstverständlich nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.

 

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt auf unter sachverstaendiger(at)MUHS-LA.com