Impressum
Dipl.-Ing. Holger Muhs
Freischaffender Landschaftsarchitekt
Kontakt:
Weißenburgstraße 4
24116 Kiel
Telefon: 0431-58 09 28-10
Fax: 0431-58 09 28-13
E-Mail: info(at)muhs-la.com
Internet: www.MUHS-LA.com
Berufsbezeichnung:
Dipl.-Ing. Holger Muhs
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Freischaffender Landschaftsarchitekt gemäß Architekten- und Ingenieurkammergesetz
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur für Garten-, Landschafts- und Freianlagenplanung und Bauüberwachung. Bestellungskörperschaft: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel, Telefon: 0431.57065-0
wesentliche Merkmale der Dienstleistung/Berufsaufgaben:
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die künstlerische, technische, wirtschaftliche und biologisch-ökologische Freianlagen- und Landschaftsplanung,
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die landschaftspflegerische Begleitplanung sowie sonstige landschaftsplanerische Leistungen,
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die Beratung und Betreuung der Auftrag-geberinnen/Auftraggeber, die Überwachung und Koordinierung der Ausführung sowie die Erstattung von Fachgutachten,
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die Mitwirkung an der Bauwerksplanung, der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung einschließlich einer auf die Fachrichtung bezogenen Berater- und Gutachtertätigkeit.
Kammer:
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel, Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(§ 27a Umsatzsteuergesetz): DE169362962
Berufshaftpflichtversicherung:
VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover,
Nr. H 017-52421 / räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflicht-versicherung: Europa
Berufsrechtliche Regelungen:
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Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG),
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Sachverständigenordnung,
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Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
http://www.aik-sh.de
http://bundesrecht.juris.de/hoai/index.html
außergerichtliche Streitschlichtung:
Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß §7 ArchIngKG auf Antrag ein Schlichtungsausschuss eingerichtet werden.
http://www.aik-sh.de/fuer-kammermitglieder/recht/kammerrecht/kammerrecht/allgemein/architekten-und-ingenieurkammergesetz-schleswig-holstein.html
Haftungsausschluss:
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